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Wie arbeiten wir ?

Die Delegiertenversammlung besteht aus den Abgeordneten der kantonalen Verbände und Organisationen. Jeder Verband hat das Recht auf mindestens zwei Abgeordnete. Zu den Rechten und Aufgaben der Delegiertenversammlung gehören unter anderem:

  • Wahl des Präsidenten / der Präsidentin und der übrigen Vorstandsmitglieder
  • Genehmigung der Verbands- und Sammlungsrechnung
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Genehmigung des Verbands- und Sammlungsbudgets
  • Kenntnisnahme der Projekte
  • Statutenänderungen

Der Vorstand 
Zu seinen Aufgaben gehören, nebst der Erledigung der laufenden Geschäfte

  • die Verwaltung der Sammlungsgelder
  • die Bereitstellung des Materials für die Jahressammlung (ehemals Weltsonntagschultag)
  • annerkennt die Berichte der Hilfswerken für die Projekte (siehe Vereinbarungen + Berichte der Projekte).