|
Wie arbeiten wir ?
Die Delegiertenversammlung besteht aus den Abgeordneten der kantonalen Verbände und Organisationen. Jeder Verband hat das Recht auf mindestens zwei Abgeordnete. Zu den Rechten und Aufgaben der Delegiertenversammlung gehören unter anderem: - Wahl des Präsidenten / der Präsidentin und der übrigen Vorstandsmitglieder
- Genehmigung der Verbands- und Sammlungsrechnung
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Genehmigung des Verbands- und Sammlungsbudgets
- Kenntnisnahme der Projekte
- Statutenänderungen
Der Vorstand Zu seinen Aufgaben gehören, nebst der Erledigung der laufenden Geschäfte - die Verwaltung der Sammlungsgelder
- die Bereitstellung des Materials für die Jahressammlung (ehemals Weltsonntagschultag)
- annerkennt die Berichte der Hilfswerken für die Projekte (siehe Vereinbarungen + Berichte der Projekte).
|